Anlagentechnik
RÜBIG Anlagentechnik
Plasmagenerator
Aluminium
RÜBIG ALU - Alu­minium Wärme­behandlung
Schmiedetechnik
RÜBIG Schmiedetechnik
Schmiedeteile
Befestigungstechnik
Antriebs- und Fördertechnik
Freizeitprodukte
Zerspanungste­chnik
Dienstleistungen
2D/3D Datendownload
Competence Center
Forschung und Entwicklung
Werkstoffunter­suchungen
Seminare und Schulungen

Restaustenit­bestimmungen

Restaustenitbe­stimmung

Röntgenografische Bestimmung des Restaustenitanteiles als Qualitäts­beurteilung für eine durchge­führte Wärmebehandlung oder als Kon­formitätsprüfung, ob ein spezi­fizierter Restaustenit-Grenz­wert eingehalten wurde.

Sie haben Fragen zu Restaustenit­bestimmungen?

Kontaktieren Sie uns.

Wieviel Restaustenit (RA) steckt in Ihrem Bauteil?

Nach dem Härten oder Einsatzhärten kann der Werkstoff noch Restaus­tenit (RA) beinhalten – einen Aus­tenit, der nicht in Martensit umge­wandelt hat und bei Raum­temp­eratur noch vorliegt.

Restaustenit ist in der Regel uner­wünscht, da er sehr weich ist und unter gewissen Voraussetz­ungen zu einem späteren Zeitpunkt in Mar­tensit umwandeln kann. Hohe An­teile an Restaustenit verringern signifikant den Verschleiß­widerstand und die Maßhaltigkeit, und sie er­höhen das Risiko für Schleifrisse.  

Deshalb ist die Kenntnis über den Restaustenitgehalt in vielen Fällen äußerst wichtig. Die Röntgendiffra­kto­­meteranalyse (RDA, XRD) hat sich als Verfahren zur Bestimmung des Restaustenit­gehaltes nach ASTM E 975-13 seit vielen Jahren durch­ge­setzt, da sie wesentlich zuver­läs­siger, genauer und aussage­kräftiger ist als eine rein optische Abschätz­ung mittels Licht­mikroskop.

Röntgenografische Bestimmung des RA-Gehaltes bei RÜBIG:

  • Aufgrund der Bauweise des RDA können nicht nur kleine Proben sondern auch größere Bauteile geprüft werden
  • Kleine Prüfflächen (Ø 1 … 5 mm) messbar
  • RA-Gehalt kann auch in einem definierten Abstand von der Oberfläche durch elektrochemi­sches Abtragen bestimmt wer­den. Eine Beein­flussung des RA-Gehaltes, die durch Ver­for­men oder Spannen bei mech­anischem Abtragen auf­treten kann, wird somit ver­mieden.