Werte
Wozu sich RÜBIG bekennt
RÜBIG bekennt sich zu einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Unternehmenspolitik, die auf den Säulen Wirtschaftlichkeit, Ökologie und soziale Verantwortung beruht und keinen Widerspruch zu Unternehmenswachstum und freiem Wettbewerb darstellt. Die Auflage eines Verhaltenskodex ist deshalb für unsere Unternehmensgruppe nur ein weiterer konsequenter Schritt.
RÜBIG ist bewusst, dass die Verpflichtungen des vorliegenden Code of Conduct selbstverständlich gelebt werden müssen. Dieser Vorbildfunktion bewusst seiend, bekennen sich seine Eigentümer, seine Geschäftsleitung, und sein Managementteam. Der Code of Conduct wurde durch die Mitglieder der Geschäftsleitung einstimmig beschlossen.
Der Code of Conduct ist neben der Homepage www.rubig.com auch im Intranet verfübar. Neu eintretende Mitarbeiter:innen werden bei Antritt ihrer Tätigkeit auf den vorliegenden Code of Conduct entsprechend hingewiesen.
Der Code of Conduct gilt für alle Unternehmen der RÜBIG Gruppe und deren Mitarbeiter:innen. Ausländische Tochterunternehmen können bei der Umsetzung des Code of Conduct erforderliche nationale Besonderheiten berücksichtigen, wenn diese dessen grundsätzliche Verhaltensregeln nicht außer Kraft setzen.
Der Code of Conduct ist als verbindliche Grundlage für Vertrauen, Verlässlichkeit, Transparenz und Qualität in Zusammenhang zu verstehen und dient ihnen als Orientierung im operativen und strategischen Geschäft.
Der Code of Conduct erfüllt dabei zwei Aufgaben. Einerseits soll er seine Mitarbeiter:innen zu eigenverantwortlichem Handeln motivieren und zum anderen wird das unternehmerische Handeln durch ihn abgebildet.
Der Code of Conduct basiert auf den grundlegenden Werten des Unternehmens, welche in den strategischen Leitlinien festgelegt wurden.
Zudem orientiert sich der Code of Conduct an den Regelwerken des Österreichischen Corporate Governance Kodex, der ILO (International Labour Organisation)-Erklärung über grundsätzliche Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, dem UN Global Compact sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-[III]) und der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.